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   VG Ansbach, 20.10.2022 - AN 17 K 21.00853, AN 17 K 21.00869   

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VG Ansbach, 20.10.2022 - AN 17 K 21.00853, AN 17 K 21.00869 (https://dejure.org/2022,44130)
VG Ansbach, Entscheidung vom 20.10.2022 - AN 17 K 21.00853, AN 17 K 21.00869 (https://dejure.org/2022,44130)
VG Ansbach, Entscheidung vom 20. Oktober 2022 - AN 17 K 21.00853, AN 17 K 21.00869 (https://dejure.org/2022,44130)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 68; BayBO Art. 6; BauGB § 31 Abs. 2
    Erfolglose Drittanfechtung zweier Baugenehmigungen von Art. 6 BayBO in räumlicher Hinsicht geschützter Personenkreis, Gebietserhaltungsanspruch, Gebietsprägungserhaltungsanspruch, Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans: versteckter Dispens, Gebot der ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (36)

  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Nichtvorliegens eines

    Auszug aus VG Ansbach, 20.10.2022 - AN 17 K 21.00853
    Unter dem Begriff des Gebietsprägungserhaltungsanspruchs wird in der jüngeren Rechtsprechung der Anspruch des Nachbarn gegen eine schleichende Veränderung des Gebietscharakters durch Vorhaben diskutiert, die zwar an sich im Gebiet zulässig sind, aber gleichwohl als gebietsunverträglich beurteilt werden, weil sie der allgemeinen Zweckbestimmung des maßgebenden Baugebietstyps zuwiderlaufen, wenn sie also - bezogen auf den Gebietscharakter des Baugebiets - aufgrund ihrer typischen Nutzungsweise störend wirken (vgl. BayVGH, B.v. 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221 - juris Rn. 9; BVerwG, B.v. 13.5.2002 - 4 B 86.01 - juris; VGH BW, B.v. 27.7.2001 - 5 S 1093.00 - juris; VG Ansbach, B.v. 13.1.2016 - AN 3 S 15.02436 - juris; Decker, JA 2007, S. 55/57).

    Der Gebietsprägungserhaltungsanspruch ist als eigenständiger Anspruch jedoch umstritten (vgl. BayVGH, B.v. 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221 - juris Rn. 9 ff.; B.v. 3.2.2015 - 9 CS 13.1915 - juris Rn. 13; VG Ansbach, U.v. 29.9.2020 - AN 17 K 19.01467 - juris Rn.33 ff.; B.v. 13.1.2016 - AN 3 S 15.02436 - juris Rn. 41 ff.).

    Für ein (nachbar-)rechtswidriges Umschlagen von Quantität in Qualität in diesem Sinne müsste das Bauvorhaben die Art der baulichen Nutzung derart erfassen oder berühren, dass bei typisierender Betrachtung im Ergebnis ein Widerspruch zur Eigenart des Baugebiets angenommen werden müsste (vgl. BayVGH, B.v. 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221 - juris Rn. 10; BVerwG, U.v. 16.03.1995 - 4 C 3.94 - juris Rn. 17).

    Voraussetzung des Anspruchs ist, dass der Widerspruch der hinzukommenden baulichen Anlage oder deren Nutzung sich bei objektiver Betrachtungsweise offensichtlich aufdrängt (vgl. BayVGH, B.v. 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221 - juris Rn. 10).

  • VGH Bayern, 05.09.2016 - 15 CS 16.1536

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans

    Auszug aus VG Ansbach, 20.10.2022 - AN 17 K 21.00853
    Im Falle eines objektiv-rechtlichen Verstoßes gegen eine nicht nachbarschützende Festsetzung eines Bebauungsplans verbleibt dem Nachbarn Drittschutz in entsprechender Anwendung des § 15 Abs. 1 BauNVO unter Berücksichtigung der Interessenbewertung nach § 31 Abs. 2 BauGB nur nach Maßgabe des Rücksichtnahmegebots (vgl. BayVGH, B.v. 5.9.2016 - 15 CS 16.1536 - juris Rn. 33 m.w.N).

    In dieser Konstellation ist nämlich grundsätzlich davon auszugehen, dass der Landesgesetzgeber die diesbezüglichen nachbarlichen Belange und damit das diesbezügliche Konfliktpotenzial in einen vernünftigen und verträglichen Ausgleich gebracht hat (vgl. BayVGH, B.v. 5.9.2016 - 15 CS 16.1536 - juris).

    Mögliche Verringerungen des Lichteinfalls bzw. eine weiter zunehmende Verschattung sind vielmehr in aller Regel im Rahmen der Veränderung der baulichen Situation in bebauten Ortslagen grundsätzlich hinzunehmen (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 13.9.2022 - 15 CS 22.1851 - juris Rn. 21, B.v. 5.9.2016 - 15 CS 16.1536 - juris Rn. 31; B.v. 9.12.2016 - 15 CS 16.1417 - juris Rn. 16; B.v. 15.12.2016 - 9 ZB 15.376 - juris Rn. 15; B.v. 15.1.2018 - 15 ZB 16.2508 - juris Rn. 19; B.v. 20.3.2018 - 15 CS 17.2523 - juris Rn. 28; B.v. 12.2.2020 - 15 CS 20.45 - juris Rn. 23); das gilt grundsätzlich selbst dann, wenn Verschattungen zu finanziellen Einbußen hinsichtlich der Energiegewinnung durch Photovoltaikanlagen führen (vgl. BayVGH, B.v. 12.12.2013 - 15 CS 13.1561 - juris Rn. 15; B.v. 20.3.2018 a.a.O.; VG Köln, B.v. 5.10.2017 - 23 L 3346/17 - juris Rn. 22 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 13.09.2022 - 15 CS 22.1851

    Eilantrag des Nachbarn gegen Mehrfamilienhaus - Verschattung des Grundstücks

    Auszug aus VG Ansbach, 20.10.2022 - AN 17 K 21.00853
    Eine erdrückende Wirkung des Bauvorhabens scheidet dabei regelmäßig aus, wenn die bauordnungsrechtliche Abstandsfläche eingehalten ist (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 41; so auch für den 2021 neu gefassten Art. 6 BayBO: BayVGH, B.v. 13.9.2022 - 15 CS 22.1851 - juris Rn. 17).

    In der Gesamtschau der örtlichen Gegebenheiten, die durch Wohnbebauung geprägt sind und selbst unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die optische Wirkung der Vorhaben durch das nach Norden abschüssige Gelände noch verstärkt wird (wobei hier offen bleiben kann, ob letzteres nicht ein Umstand ist, den der Kläger durch die vorgefundenen topografischen Gegebenheiten hinnehmen muss), erscheint das Bauvorhaben nicht derart übermächtig, dass das Gebäude des Klägers mit einer angegebenen Firsthöhe von ca. 9 m nur noch oder überwiegend wie eine von einem herrschenden Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen wird, dass die beklagten Vorhaben dem Anwesen des Klägers förmlich "die Luft nehmen" (vgl. BayVGH, B.v. 13.9.2022 - 15 CS 22.1851 - juris Rn. 17, B.v. 5.11.2019 - 9 CS 19.1767 - juris Rn. 22), zumal das Gebäude des Klägers den beklagten Vorhaben nicht direkt gegenüber, sondern versetzt gegenüberliegt und zwischen dem klägerischen Grundstück und den Vorhabengrundstücken die ...Straße verläuft.

    Mögliche Verringerungen des Lichteinfalls bzw. eine weiter zunehmende Verschattung sind vielmehr in aller Regel im Rahmen der Veränderung der baulichen Situation in bebauten Ortslagen grundsätzlich hinzunehmen (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 13.9.2022 - 15 CS 22.1851 - juris Rn. 21, B.v. 5.9.2016 - 15 CS 16.1536 - juris Rn. 31; B.v. 9.12.2016 - 15 CS 16.1417 - juris Rn. 16; B.v. 15.12.2016 - 9 ZB 15.376 - juris Rn. 15; B.v. 15.1.2018 - 15 ZB 16.2508 - juris Rn. 19; B.v. 20.3.2018 - 15 CS 17.2523 - juris Rn. 28; B.v. 12.2.2020 - 15 CS 20.45 - juris Rn. 23); das gilt grundsätzlich selbst dann, wenn Verschattungen zu finanziellen Einbußen hinsichtlich der Energiegewinnung durch Photovoltaikanlagen führen (vgl. BayVGH, B.v. 12.12.2013 - 15 CS 13.1561 - juris Rn. 15; B.v. 20.3.2018 a.a.O.; VG Köln, B.v. 5.10.2017 - 23 L 3346/17 - juris Rn. 22 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG Ansbach, 20.10.2022 - AN 17 K 21.00853
    Im gerichtlichen Verfahren findet keine umfassende Rechtmäßigkeitskontrolle statt, die Prüfung hat sich im Falle von Drittanfechtungsklagen vielmehr darauf zu beschränken, ob durch die angefochtene Baugenehmigung drittschützende Vorschriften (Schutznormtheorie, vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris), die dem Nachbarn einen Abwehranspruch gegen das Vorhaben vermitteln, verletzt sind (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris).

    Bei Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans gemäß § 30 Abs. 1 BauGB findet Selbiges über § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO (vgl. BVerwG, U.v. 5.8.1983 - 4 C 96/79 - juris) bzw. bei der Erteilung von Befreiungen von nicht nachbarschützenden Vorschriften gemäß § 31 Abs. 2 BauGB über das Tatbestandsmerkmal der "Würdigung nachbarlicher Interessen" Eingang in die Zulässigkeitsprüfung (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris, Rn. 40 m.w.N.).

    Eine erdrückende Wirkung des Bauvorhabens scheidet dabei regelmäßig aus, wenn die bauordnungsrechtliche Abstandsfläche eingehalten ist (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 41; so auch für den 2021 neu gefassten Art. 6 BayBO: BayVGH, B.v. 13.9.2022 - 15 CS 22.1851 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 05.11.2019 - 9 CS 19.1767

    Zulässigkeit eines Studentenwohnheims im Wohngebiet

    Auszug aus VG Ansbach, 20.10.2022 - AN 17 K 21.00853
    Selbst wenn man davon ausgeht, dass ausnahmsweise "Quantität in Qualität" umschlagen kann, so wird klägerseits verkannt, dass § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO nicht auf das Maß der baulichen Nutzung abstellt (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2022 - 9 /B 22.1076 - juris Rn. 9, B.v. 5.11.2019 - 9 CS 19.1767 - juris Rn. 15 mit Verweis auf BVerwG, U.v. 16.3.1995 - 4 C 3/94 - juris Rn. 17).

    Warum hier die Größe des Vorhabens nicht nur das Maß, sondern ausnahmsweise auch die Art der baulichen Nutzung erfassen soll (was z. B. bei erhöhter Zahl an Wohnungen pro Grundstück diskutiert wird, vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2019 - 9 CS 19.1767 - juris Rn. 15) ist weder vorgetragen noch ersichtlich.

    In der Gesamtschau der örtlichen Gegebenheiten, die durch Wohnbebauung geprägt sind und selbst unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die optische Wirkung der Vorhaben durch das nach Norden abschüssige Gelände noch verstärkt wird (wobei hier offen bleiben kann, ob letzteres nicht ein Umstand ist, den der Kläger durch die vorgefundenen topografischen Gegebenheiten hinnehmen muss), erscheint das Bauvorhaben nicht derart übermächtig, dass das Gebäude des Klägers mit einer angegebenen Firsthöhe von ca. 9 m nur noch oder überwiegend wie eine von einem herrschenden Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen wird, dass die beklagten Vorhaben dem Anwesen des Klägers förmlich "die Luft nehmen" (vgl. BayVGH, B.v. 13.9.2022 - 15 CS 22.1851 - juris Rn. 17, B.v. 5.11.2019 - 9 CS 19.1767 - juris Rn. 22), zumal das Gebäude des Klägers den beklagten Vorhaben nicht direkt gegenüber, sondern versetzt gegenüberliegt und zwischen dem klägerischen Grundstück und den Vorhabengrundstücken die ...Straße verläuft.

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus VG Ansbach, 20.10.2022 - AN 17 K 21.00853
    Alle übrigen denkbaren Fehler einer Befreiung machen diese und die auf ihr beruhende Baugenehmigung zwar objektiv rechtswidrig, vermitteln dem Nachbarn aber keinen Abwehranspruch, weil seine eigenen Rechte nicht berührt werden (vgl. BayVGH, B.v. 27.6.2018 - 9 ZB 16.1012 - juris Rn. 11; BVerwG, B.v. 8.7.1998 - 4 B 64.98 - juris Rn. 5; OVG NW, U.v. 9.5.2016 - 10 A 1611/14 - juris Rn. 49).

    h) Das Vorhaben der Beigeladenen verletzt schließlich auch nicht das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme unter Nachbarn (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 8.7.1988 - 4 B 64.98 - juris).

  • BVerwG, 16.03.1995 - 4 C 3.94

    Werbetafel - Plakatwerbung - Bebauungsplan - Kerngebiet - Maß der baulichen

    Auszug aus VG Ansbach, 20.10.2022 - AN 17 K 21.00853
    Für ein (nachbar-)rechtswidriges Umschlagen von Quantität in Qualität in diesem Sinne müsste das Bauvorhaben die Art der baulichen Nutzung derart erfassen oder berühren, dass bei typisierender Betrachtung im Ergebnis ein Widerspruch zur Eigenart des Baugebiets angenommen werden müsste (vgl. BayVGH, B.v. 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221 - juris Rn. 10; BVerwG, U.v. 16.03.1995 - 4 C 3.94 - juris Rn. 17).

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass ausnahmsweise "Quantität in Qualität" umschlagen kann, so wird klägerseits verkannt, dass § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO nicht auf das Maß der baulichen Nutzung abstellt (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2022 - 9 /B 22.1076 - juris Rn. 9, B.v. 5.11.2019 - 9 CS 19.1767 - juris Rn. 15 mit Verweis auf BVerwG, U.v. 16.3.1995 - 4 C 3/94 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 18.06.2018 - 15 ZB 17.635

    Nachbarklage gegen die Befreiung von der Festsetzung eines Bauplanungsplans -

    Auszug aus VG Ansbach, 20.10.2022 - AN 17 K 21.00853
    Nachbarrechte werden in diesem Fall nicht schon dann verletzt, wenn die Befreiung rechtswidrig ist, sondern nur, wenn der Nachbar durch das Vorhaben infolge der zu Unrecht erteilten Befreiung unzumutbar beeinträchtigt wird (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2018 - 15 ZB 17.635 - juris Rn. 13).

    Maßgebend ist, ob die Festsetzung nach dem Willen des Plangebers ausschließlich aus städtebaulichen Gründen getroffen wurde oder (zumindest auch) einem nachbarlichen Interessenausgleich im Sinne eines Austauschverhältnisses dienen soll (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2018 - 15 ZB 17.635 - juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 11.11.2021 - 9 ZB 21.2434

    Befreiungen vom Maß der baulichen Nutzung - Drittschutz verneint

    Auszug aus VG Ansbach, 20.10.2022 - AN 17 K 21.00853
    Bei der Festsetzung der Geschossflächenzahl handelt es sich um Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, die dem Nachbarn grundsätzlich keine Abwehrposition vermitteln (vgl. Dirnberger in Busse/Kraus, BayBO, 147. EL August 2022, Art. 66 Rn. 365; BayVGH, B.v. 11.11.2021 - 9 ZB 21.2434 - juris Rn. 5 mit Verweis auf BVerwG, B.v. 13.12.2016 - 4 B 29.16 - juris Rn. 5).

    Solche Festsetzungen vermitteln Drittschutz nur ausnahmsweise, wenn sie nach dem Willen der Gemeinde als Planungsträgerin diese Funktion haben sollen (vgl. BayVGH, B.v. 11.11.2021 - 9 ZB 21.2434 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 29.04.2015 - 2 ZB 14.1164

    Bezirkskrankenhaus; Bewährung; Bestimmtheitsgebot; Wohnen; Rücksichtnahmegebot;

    Auszug aus VG Ansbach, 20.10.2022 - AN 17 K 21.00853
    Der Gebietserhaltungsanspruch gewährt dem Eigentümer eines Grundstücks hinsichtlich der durch einen Bebauungsplan festgesetzten Nutzungsart einen Abwehranspruch gegen die Genehmigung eines Bauvorhabens im Plangebiet, das von der zulässigen Nutzungsart abweicht und zwar unabhängig davon, ob die zugelassene gebietswidrige Nutzung den Nachbarn selbst unzumutbar beeinträchtigt oder nicht (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2015 - 2 ZB 14.1164 - juris Rn. 14).

    Diese weitreichende nachbarschützende Wirkung beruht auf der Erwägung, dass die Grundstückseigentümer durch die Lage ihrer Grundstücke in demselben Baugebiet zu einer Gemeinschaft verbunden sind, bei der jeder in derselben Weise berechtigt und verpflichtet ist (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.2007 - 4 B 55/07 - juris; BayVGH, B.v. 29.4.2015 - 2 ZB 14.1164 - juris Rn. 14).

  • VG Ansbach, 13.01.2016 - AN 3 S 15.02436

    Spezieller Gebietsprägungserhaltungsanspruch

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04

    Gebot der Rücksichtnahme; Windenergieanlage; Segelfluggelände;

  • BVerwG, 10.01.2013 - 4 B 48.12

    Zum Maß der nach § 15 Abs. 1 BauNVO gebotenen Rücksichtnahme

  • VGH Bayern, 20.03.2018 - 15 CS 17.2523

    Baugenehmigung für das Vorhaben "Neubau Wohn- und Geschäftshaus mit Mittelgarage"

  • VGH Bayern, 12.02.2020 - 15 CS 20.45

    Lärm eines Kindergartens grundsätzlich hinzunehmen

  • VGH Bayern, 09.12.2016 - 15 CS 16.1417

    Erfolgloser Eilrechtsschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung für

  • VGH Bayern, 15.01.2018 - 15 ZB 16.2508

    Kein subjektives Recht eines Nachbarn auf die Aufnahme einer Nebenbestimmung in

  • VGH Bayern, 16.10.2018 - 9 CS 18.1415

    Wirksamkeit der öffentlichen Bekanntmachung einer Baugenehmigung bei mehr als 20

  • VGH Bayern, 15.12.2016 - 9 ZB 15.376

    Keine Verletzung von Nachbarrechten wegen Nichteinhaltung von Abstandsflächen

  • VGH Bayern, 08.11.2016 - 1 CS 16.1864

    Erfolgloser Eilrechtsschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung für Einfamilienhaus

  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 9 C 17.88

    Erfolglose Beschwerde gegen Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • VGH Bayern, 12.12.2013 - 15 CS 13.1561

    Nachbarbaugenehmigung; Verschattung einer Photovoltaikanlage; Gebot der

  • VG Köln, 05.10.2017 - 23 L 3346/17
  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

  • BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01

    Gebot der Rücksichtnahme; Anspruch auf Gebietserhaltung; Gebietsverträglichkeit;

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

  • BVerwG, 13.12.2016 - 4 B 29.16

    Drittschützende Wirkung von Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2016 - 10 A 1611/14

    Verstoß eines Bauvorhabens gegen drittschützende Vorschriften des Bauplanungs-

  • VGH Bayern, 27.06.2018 - 9 ZB 16.1012

    Kein Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans zum Maß der

  • VG Ansbach, 29.09.2020 - AN 17 K 19.01467

    Erfolglose Drittanfechtungsklage gegen eine Baugenehmigung - keine Verletzung

  • VGH Bayern, 30.11.2005 - 1 CS 05.2535
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